Ihr Experte für Autokäuferrechte
- by Toby
SCHADENSERSATZ für Dieselfahrer!
Wir holen Ihr Geld zurück!
Der Dieselfuchs unterstützt Autokäufer bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Sie sind vom Abgasskandal betroffen oder haben einen Autokreditvertrag abgeschlossen? Fragen Sie den Dieselfuchs! Nehmen Sie die kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch.
Jetzt den möglichen Rückabwicklungswert Ihres Fahrzeugs berechnen:

Der Dieselfuchs prüft Ihre Ansprüche unverbindlich und kostenlos - binnen 24 Stunden!
Beim Dieselfuchs stellen Sie Ihre Anfrage in weniger als einer Minute. Wir beantworten diese innerhalb von 24 Stunden.*
Ihr Auto ist vom Diesel-Skandal betroffen?
Lassen Sie jetzt unverbindlich und unkompliziert Ihre Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche prüfen. Von zahlreichen Herstellern und Banken können Autokreditverträge ab dem 11.06.2010 widerrufen werden. Wir prüfen für Ihren Einzelfall, ob Ansprüche geltend gemacht werden können. Innerhalb von 24 Stunden!
Betroffen sind neben der Volkswagen-Gruppe zahlreiche weitere Hersteller - Untersuchungen im Hinblick auf Abgasmanipulationen wurden bereits für viele der großen Autohersteller eingeleitet!
Wann Sie den Dieselfuchs befragen sollten
Rückabwicklung eines Kaufvertrags
Ihr Auto ist vom Abgasskandal betroffen und hat möglicherweise eine Wertminderung erfahren? Der Dieselfuchs prüft, ob Sie Ansprüche haben.
Nutzen Sie auch unseren kostenlosen Rechner zur Berechnung des Erstattungsbetrags!
Widerruf eines Autokreditvertrags
Sie haben Ihr Auto über einen Autokreditvertrag finanziert und sind vom Dieselgate betroffen?
Der Dieselfuchs prüft, ob der Autokreditvertrag widerrufen werden kann.
Sie haben zwischen 2009 und 2014 ein Auto der Volkswagen-Gruppe neu oder gebraucht gekauft, finanziert oder geleast? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz bzw. Widerruf - wenn Sie das Auto vor Bekanntwerden des Skandals gekauft haben, und selbst wenn Sie es nach dessen Bekanntwerden verkauft haben.
Die häufigsten Fragen zum Abgasskandal haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Betroffen sind vorwiegend Autos der Baujahre 2009-2014. Auf folgenden Seiten können Sie prüfen, ob Ihr Fahrzeug konkret betroffen ist:
Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug neu oder gebraucht gekauft, finanziert oder geleast wurde. Falls Sie Ihr Fahrzeug finanziert haben, kommt zudem der Widerruf Ihres Darlehensvertrages in Betracht. Da es sich bei einem Darlehensvertrag im Zuge des Autokaufs um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 BGB handelt, führt auch dies zu einer Rückabwicklung.
Der Anspruchsgegner ist in allen Fällen, in denen sich Ihr Fahrzeug nicht mehr im Gewährleistungszeitraum befindet, die Volkswagen AG. Von dieser können Sie eine Rückabwicklung oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Sollten Sie uns sodann mandatieren, kümmern wir uns selbstverständlich auch um die Einholung Deckungszusage, sofern eine Rechtsschutzversicherung/Verkehrsrechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Kaufes des Fahrzeuges bestand/besteht.
Bislang konnten wir in der oben genannten Konstellation im Ergebnis für alle betroffenen Mandanten eine Kostenübernahme durch die jeweiligen Versicherungen erwirken.
Zur Bestimmung des Rückabwicklungswertes haben wir für Sie einen Rechner entwickelt, den Sie hier kostenfrei verwenden können.
Aktuelles vom Dieselfuchs
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VW Skandal – Sind Ansprüche Ende 2018 nun doch nicht verjährt?
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Landgericht Frankfurt am Main verurteilt VW!
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LG Koblenz verurteilt VW zur Schadensersatzzahlung
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LG Ravensburg erkennt Widerruf des Autokredits ohne Nutzungsentschädigung an
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LG Arnsberg spricht ebenfalls von „planmäßiger Verschleierung“
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Dieselfuchs schlägt VW vor dem LG Krefeld!
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Erfolg vor dem Landgericht Köln!
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Erfolg vor dem LG Bonn!
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Das LG Köln spricht unserem Mandanten Ansprüche zu!
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LG Osnabrück verurteilt Volkswagen zur Zahlung von 6.000 € !
Lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten
Sie erreichen unsere Kanzlei unter der Telefonnummer (+49) 0221 98656004
HMS.Barthelmeß Görzel GbR
Hohenstaufenring 57a
50674 Köln
Der Dieselfuchs ist Teil des Teams der HMS Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte aus Köln. Wir haben bereits erfolgreich gegen die Volkswagen AG geklagt (u.a. Landgericht Köln, Landgericht Osnabrück).
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten und vertreten Mandanten im gesamten Wirtschaftsrecht. Hierauf haben wir uns spezialisiert.
