
Dieselfuchs schlägt VW vor LG Osnabrück!
Ein weiteres Urteil für den Dieselfahrer!
Das LG Osnabrück hat Ende des Jahres 2017 erneut verbraucherfreundlich geurteilt und damit der Klägerin, vertreten durch unsere Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel, einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Täuschung gegen VW, abzüglich der gefahrenen Kilometer zugesprochen.
Das Gericht geht in seiner Entscheidung davon aus, dass ein Käufer in Kenntnis der Manipulation und der damit verbundenen Risiken für den Fortbestand der Betriebserlaubnis diesen Kaufvertrag nicht geschlossen hätte. Damit verweist es auf ein vorherig ergangenes verbraucherfreundliches Urteil des LG Osnabrück (LG Osnabrück 5 0 1198/16).
Hier geht es zum Urteil: Az 12 O 1644/17 Urteil LG Osnabrück VW