
Dieselfuchs schlägt VW vor dem LG Krefeld!
Das Landgericht Krefeld hat unserem Mandanten gegen die Volkswagen AG Recht gegeben.
Hier geht es zum Urteil: Landgericht Krefeld 2 O 29017
Das Landgericht Krefeld hat unserem Mandanten gegen die Volkswagen AG Recht gegeben.
Hier geht es zum Urteil: Landgericht Krefeld 2 O 29017
Hier geht es zum Urteil des Landgerichts Köln Az 32 O 21417
Am 15.05.18 hat nun auch das Landgericht Bonn zugunsten des durch uns vertretenen Klägers entschieden, was zur Folge hat dass VW nun knapp 36.000 EUR nebst Zinsen Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des PKW AUDI, Modell 2.0 TDI (Dieselmotor EA189) zahlen muss. Zusätzlich wurde VW zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.
Hier geht es zum vollständigen Urteil: LG Bonn: Urteil vom 15.05.18
Unsere Partei obsiegte in dem Rechtsstreit gegen die Volkswagen AG. Dem durch das Dieselfuchsteam vertretenen Mandanten wurden knapp 11.000 EUR Zug-um-Zug gegen Rückgabe des gebrauchten PKW der Marke Skoda Yeti 2.0 TDI Dieselmotor Typ EA 189 zugesprochen.
Alle Details und Entscheidungsgründe des Gerichts erfahren sie hier: LG Köln 24 O 192-17 vom 07.12.2017
Das Landgericht Osnabrück entschied zugunsten unseres Mandanten und verurteilte VW zur Zahlung in Höhe von knapp 6000 Euro nebst Zinsen. Die Zahlung erfolgt Zug-um-Zug gegen Rückgabe des PKW der Marke SEAT Ibiza Dieselmotor Typ EA 189.
Hier können Sie das Urteil einsehen: Urteil LG Osnabrück
Zurzeit werden die ersten Verbotsschilder in Hamburg angebracht. Die Behörde für Umwelt und Energie rechnet mit einer Umsetzung des Verbots in der Woche nach Pfingsten.
Was Verbraucher nun wissen müssen erfahren Sie in diesem Beitrag.
Unsere Partei obsiegte in dem Rechtsstreit gegen die Volkswagen AG vor dem Landgericht Köln. Dem durch das Dieselfuchsteam vertretenen Mandanten wurden knapp 12.000 EUR Zug-um-Zug gegen Rückgabe des gebrauchten PKW der Marke Skoda Yeti 2.0 TDI Dieselmotor Typ EA 189 zugesprochen.
Hier geht es zum Urteil: LG Köln 24 O 192-17 vom 07.12.2017