
Dieselfuchs-Erfolg beim Landgericht Bonn: Urteil rechtskräftig.
Dieselfuchs-Erfolg beim Landgericht Bonn: Urteil rechtskräftig.
VW akzeptiert Urteil und zahlt ca. 18.500,- Euro.
Fahrzeug: Audi A6, Baujahr 2010, gekauft 2013 als Gebrauchtwagen.
Urteil ist rechtskräftig, die beklagte VW AG verzichtet auf eine Entscheidung durch das OLG Köln
– Dezember 2019 –
In dieser Woche konnte das Dieselfuchs-Team erneut einen großen Erfolg für einen Mandanten verbuchen. VW hat die ursprünglich eingelegte Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bonn zurückgenommen, so daß dieses nun rechtskräftig wurde (Aktenzeichen des Urteils: 1 O 313/18).
Das Fahrzeug: Ein Audi A6, Abgasnorm Euro 5, den unser Mandant im Jahr 2013 beim Kilometerstand von 83.492 km bei einem Autohändler erworben hatte. Preis damals: 18.250,00 Euro. Seitdem waren über 37.000 gefahrene Kilometer dazugekommen. Trotzdem erhält unser Mandant nun ca. 15.000,- Euro zuzüglich Zinsen, was einen Gesamtbetrag von mehr als 18.500 Euro ergibt, also mehr als der Mandant für das Auto damals gezahlt hat.
Wichtige Aussagen des Landgerichts Bonn:
Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn hat sich – wie die weitaus meisten, deutschen Landgerichte – auf die Seite des Verbrauchers gestellt. Dabei stellt die Kammer fest:
„Der Gesamtcharakter des Verhaltens der Beklagten (VW) war mit den guten Sitten nicht vereinbar.“
Zudem stellt das Gericht in seinem Urteil fest:
„Allein die Größe und wirtschaftliche Bedeutung der Beklagten und die damit einhergehende weite Verbreitung der eingesetzten Umschaltlogik vermögen das sittliche Unwerturteil über das Verhalten der Beklagten jedoch nicht abzumildern.“
Der Schutz des Vermögens der Verbraucher
Das Gericht stellt in seinem Urteil klar, dass es um den Schutz des Vermögens geht:
„Nach dem möglicherweise vorhandenen Eigenheim macht das eigene Fahrzeug häufig den größten Einzelposten im Gesamtvermögen einer Person oder Familie aus. Auch vor diesem Hintergrund muss es als besonders verwerflich angesehen werden, dass die Beklagte die Käufer und Eigentümer von Fahrzeugen, die mit Motoren der Baureihe EA189 und der dazugehörigen Umschaltlogik ausgestattet wurden, der Gefahr einer drastischen Entwertung dieser Vermögensposition ausgesetzt hat.“
Mit diesem Urteil wurde ein weiteres Mal bestätigt: Dieselautobesitzer mit einem Fahrzeug des VW-Konzerns (z.B. VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda) sollten in jedem Fall die Möglichkeit nutzen, beim Dieselfuchs-Team einschätzen zu lassen, ob Sie betroffen sind.
Es geht um den Schutz Ihres Vermögens!
Am besten melden Sie sich heute noch beim Dieselfuchs, denn für einige Motoren läuft die Verjährungsfrist ab! Bitte melden Sie sich bis zum 23.12.2019!
Gerne prüfen die Dieselfuchs-Anwälte, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die VW AG, Audi AG oder Porsche AG haben. Wir sind bundesweit tätig.
In diesem Zusammenhang bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung an.
Fragen Sie sich, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist und ob sich eine Klage lohnt?
Rufen Sie einfach an, schreiben Sie uns oder füllen Sie noch heute auf der Startseite von Dieselfuchs.de die Anfrage-Felder aus und wir melden uns!
Telefon-Nummer: 0221 98656004
E-Mail-Adresse: anfrage@dieselfuchs.de
Hier kommen sie zum Eingabefeld: www.dieselfuchs.de
Anmerkung für Dieselauto-Besitzer mit dem Motor EA 189: Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 23.12.2019 bei uns, damit wir noch rechtzeitig vor der drohenden Verjährungsfrist für diesen speziellen Motorentyp Ihre Möglichkeiten ohne Kosten für Sie prüfen können!
Das Dieselfuchs-Team bei HMS.Barthelmeß Görzel Rechtsanwälte