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LG Ravensburg erkennt Widerruf des Autokredits ohne Nutzungsentschädigung an

  • 24. August 201824. August 2018
  • by Admin

Darlehensbedingungen (Ziff. 6a) des Vertrages) widersprüchlich ausfielen, ist die Widerrufsbelehrung insgesamt nach Ansicht des Gerichts nicht ordnungsgemäß, weshalb ein Anspruch der Bank auf Wertersatz ausgeschlossen sei.
Damit steht dem Käufer nach Ansicht des Gerichts ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Darlehensraten, sowie der gezahlten Anzahlung gegen die Bank zu. Die gefahrenen Kilometer als gezogene Nutzungen, muss er dagegen nicht ersetzen.

 

Hier geht es zum Urteil des LG Ravensburg 2 O 259-17

LG Arnsberg spricht ebenfalls von „planmäßiger Verschleierung“
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