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VW-Vertragshändler nimmt Berufung zurück

  • 6. März 20186. März 2018
  • by Admin

Schon im Dezember 2017 hatte das OLG Köln mit einem Hinweisbeschluss einer etwaigen Berufung des Händlers wenige Chancen eingeräumt, weshalb der beklagte Vertragshändler seine Berufung nun zurücknahm. Damit gilt das Verfahren seit Mittwoch durch das OLG Köln als rechtskräftig zugunsten der vom VW-Abgasskandal betroffenen Autokäuferin abgeschlossen.

Im Juni 2015 hatte die Klägerin einen vom Abgasskandal betroffenen VW Beetle mit Dieselmotor zum Preis von  14.990 Euro bar erworben. Eingebaut war ein Motor der Baureihe EA 189, welcher über eine spezielle Steuerungssoftware verfügte, die auf dem Prüfstand einen anderen Betriebsmodus verwendete. Die Emissionswerte wichen deutlich von den im Straßenverkehr gemessenen ab.

Zunächst hatte die Klägerin nachdem sie von dem Mangel erfahren hatte dem Händler eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt. Da eine Rückmeldung seitens des Beklagten ausblieb, hatte die Käuferin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und später Klage erhoben.

Das Landgericht Aachen hatte der Betroffenen in erster Instanz bereits einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen(gefahrene Kilometer) zugesprochen. Zudem sollte das Autohaus einen Betrag für das durch die Klägerin eingebaute werterhöhende Navi in das Fahrzeug zahlen. Mit Urteil vom 14.02.18 bestätigte sich nun die erstinstanzliche Rechtsauffassung.

Quelle: OLG Köln, Beschluss vom 14.02.18, Az 18 U 112/17

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